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Indikation
Definition Migräne
Die Migräne zählt zu den neurologischen Erkrankungen.
Migräne ist eine sich wiederholende Kopfschmerzattacke, verbunden mit vegetativen Zusatzsymptomen, wie Übelkeit, Erbrechen, Licht- und Geräuschempfindlichkeit.
Der Kopfschmerz ist typischerweise anfallsartig, pulsierend und oftmals halbseitig.
Es wird unterschieden zwischen der Migräne ohne Aura (einfache Migräne) und der Migräne mit Aura (klassische Migräne).
Bei der Migräne mit Aura, treten zusätzlich neurologische Symptome, wie Schwindel, Flimmerskotom, Sensibilitätsstörungen, Hemianopsie, Aphasie, Ataxie und Paraparesen auf.
Diagnose in der Schulmedizin
Abgesehen von der genauen Befragung des Patienten (Anamnese) gibt es keine diagnostischen Möglichkeiten, eine Migräne festzustellen. Spezielle Laboruntersuchungsmethoden stehen nicht zur Verfügung. Die Migräne ist demnach eine Erkrankung, die auf Basis der Beschwerden diagnostiziert wird. Weitere Untersuchungsmethoden werden dann eingesetzt, wenn andere Krankheiten zweifelsfrei ausgeschlossen werden sollen.